Für Personen mit Symptomen besteht Betretungsverbot !!! Mund- und Nasenschutz, sowie Desinfektionsmittel sind mitzubringen. Abstands und Hygieneregeln sind einzuhalten !!! Toilettenanlagen nur einzeln nacheinander benutzen und desinfizieren! Die Aufsicht ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und kann bei Nichtbeachtung Platzverweise aussprechen.
Es gilt die Corona-Verordnung Sportstätten Baden-Württemberg
für Vermietungen der Räumlichkeiten etc.:
die benötigten Reinigungs- und Hygieneartikel sind vom Mieter zu stellen und auf Einhaltung der Vorschriften ist zu achten!
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/